Arbeitshilfen für Ihre Filteraufgabe
Eignung von Werkstoffen, Druckgeräterichtlinie, Fluidgruppen und das ABC der Kunststoffe — unser gesammeltes Fachwissen, frei zugänglich.
ABC der Filtration — Kunststoffe
Bezeichnungen, Abkürzungen sowie Marken- und Handelsnamen der wichtigsten Kunststoffe für Dichtungen, Filtermedien und Filteranlagen — durchsuchbar.
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Eignung von Werkstoffen für Filteraufgaben
Welcher Werkstoff ist — in welchem Ausmaß — für Ihre Anwendung geeignet? Übersicht zu Edelstählen, Kunststoffen (Dichtungen) und Fasern (Filtermedien).
Edelstähle für Filteranlagen & Behälter
Beständigkeiten, Eigenschaften & typische Anwendungsfälle der 15 wichtigsten Werkstoffe:
1.4301 (AISI 304)
1.4306 (AISI 304 L)
1.4313 (AISI 415)
1.4401 (AISI 316)
1.4404 (AISI 316 L)
1.4406 (AISI 316 LN)
1.4410 (UNS S32750)
1.4418 (AISI S165M)
1.4429 (AISI 316 LN)
1.4435 (AISI 316 L)
1.4462 (AISI S31803)
1.4501 (AISI F55)
1.4547 (AISI 254SMO)
1.4563 (UNS N08028)
1.4571 (AISI 316 Ti)
Kunststoffe für Dichtungen & Filteranlagen
Welches Dichtungsmaterial ist für Ihre Anwendung (Chemikalien, Produkte) geeignet? Anwendungsspezifisch stehen insbesondere E-CTFE (Halar™), ETFE, FEP, PTFE (Teflon™), PVDF, EPDM, FPM/FKM (Viton™), NBR (Perbunan®) und Silikon-Kautschuk zur Verfügung. Die detaillierten chemischen Beständigkeitstabellen (A–Z, von „Abgase, alkalisch" bis „Zweitaktöl") stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung — die Werte basieren auf Labortests der Rohstoffhersteller und dienen als Richtlinie.
Fasern (Filtermedien)
Welche Faser ist für Ihre Anwendung geeignet? Bewertet werden die Beständigkeiten gegenüber:
- Säuren
- Laugen
- Lösungsmitteln
- Oxidationsmitteln
- Bakterien / Schimmel
Typische Fasern sind Polyester, Polypropylen, Polyamid (Nylon™), Aramid (NOMEX®), Baumwolle, Glasfaser und PTFE. Die passende Faser für Ihr Medium und Ihre Temperatur klären wir gerne im direkten Gespräch — oder Sie geben Ihr Medium einfach in der Checkliste an.
Druckgeräterichtlinie (DGRL), Gefahren & Fluidgruppen
Offizielle Bezeichnung & Geltungsbereich
Richtlinie 2014/68/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Druckgeräten auf dem Markt (Neufassung). Die Richtlinie wurde im Juli 2014 in Kraft gesetzt, ist seit dem 19. Juli 2016 anzuwenden und ersetzte die vorherige Druckgeräterichtlinie 97/23/EG.
Die DGRL gilt für Herstellung, Auslegung und Konformitätsbewertung von Baugruppen und Druckgeräten mit einem Druck von mehr als 0,5 bar. Druckgeräte sind Druckbehälter, Dampfkessel, Rohrleitungen, Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion und druckhaltende Ausrüstungsteile.
Wesentliche Sicherheitsanforderungen (Anhang 1 DGRL)
- Allgemein: Druckgeräte sind so auszulegen, herzustellen, zu überprüfen und gegebenenfalls auszurüsten und zu installieren, dass ihre Sicherheit gewährleistet ist, wenn sie im Einklang mit der Betriebsanleitung des Herstellers oder unter nach vernünftigem Ermessen vorhersehbaren Bedingungen in Betrieb genommen werden.
- Entwurf: Fachgerechter Entwurf unter Berücksichtigung aller für die Sicherheit über die gesamte Lebensdauer entscheidenden Faktoren — mit geeigneten Sicherheitsfaktoren und -margen für alle relevanten Ausfallarten.
- Fertigung: Der Hersteller gewährleistet die sachkundige Ausführung der in der Entwurfsphase festgelegten Maßnahmen durch geeignete Techniken und Verfahren.
- Werkstoffe: Die verwendeten Werkstoffe müssen, falls sie nicht ersetzt werden sollen, für die gesamte vorgesehene Lebensdauer geeignet sein.
- Weitere spezifische Anforderungen für bestimmte Druckgeräte.
Gefahren & Fluidgruppen
Für die Einstufung nach DGRL ist das Fluid entscheidend — Gase, Flüssigkeiten oder Dämpfe als reine Phase sowie deren Gemische:
Gefährliche Fluide
Medien mit Gefährlichkeitsmerkmalen gemäß GefStoffV: ätzend, entzündbar, explosiv, extrem entzündlich, instabil, leicht entzündbar, organisches Peroxid, oxidierend, pyrophor, selbstzersetzlich, toxisch.
Ungefährliche Fluide
Alle Medien ohne die Gefährlichkeitsmerkmale der Fluidgruppe 1 — z. B. Wasser, viele Lebensmittel und unkritische Prozessmedien.
Kategorisierung von Druckbehältern
Druckgeräte für die Filtrationstechnik aus den Fluidgruppen 1 oder 2 werden eingestuft gemäß Art. 4 Abs. 3 DGRL („gute Ingenieurspraxis") oder gemäß Kategorie I, II, III oder IV (mit CE-Kennzeichnung) nach Anhang 2 DGRL — abhängig von Fluidgruppe, Druck und Volumen. Die Bewertung der Konformität erfolgt nach den jeweils erforderlichen Modulen, die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen gemäß AD-2000-Regelwerk.